AGB der Firma Orient GmbH
1. Auftragsgrundlage
1.1 Wir liefern nur an Wiederverkäufer, Gewerbetreibende und Großhändler.
1.2 Grundlage jeden Auftrags von und an uns sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen wiedersprechen Vorschriften unseres Geschäftspartners verpflichten uns nicht. Sonstige abändernde oder wiedersprechende Bestimmungen vertraglicher Art sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
2. Auftragsbestätigung
Schriftliche und mündliche Auskünfte, Beschreibungen, Kostenvoranschläge u. a. hinsichtlich des Auftragsgegenstandes sind unverbindlich, sofern sie nicht von uns nicht bei Vertragsabschluss oder mit Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt werden. Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bedürfen ebenfalls der Schriftform des Vertrages oder unsrer schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferbedingungen
3.1 Die Lieferzeit wird von der Fa. Orient Gate GmbH angesetzt. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges schließen wir aus.
3.2 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung von Materialanlieferung, gleichgültig bei uns oder unseren Lieferanten, verlängert sich die Lagerfrist jedenfalls um die Dauer der Verhinderung und einer angemessenen Anlaufzeit.
3.3 Wir sind berechtigt, Teillieferung auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbständiger Vertrag gilt.
3.4 Bei Anlieferung sind die Waren auf Quantität und Qualität sofort zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung auf Etikettierung nach dem deutschen Lebensmittelgesetz zu kontrollieren. Bei eventueller Feststellung von Mängeln an der Etikettierung oder eines falschen Haltbarkeitsdatums ist der Kunde berechtigt, die Ware sofort dem Fahrer zurückzugeben. Die Firma Orient Gate GmbH muss dann die Ware richtig um etikettieren und unentgeltlich nachliefern.
3.5 Bei der Rückgabe von Ware(n) muss auf der Rechnung unter Angabe von Gründen vermerkt werden, welche Ware(n) zurückgeschickt wurden. Der Rechnungsbetrag muss vollständig gezahlt werden, eine Gutschrift kann erst nach Rücklieferung ins Lager erstellt werden. Der zu erteilende Gutschriftbetrag erfolgt mit separater Gutschriftanzeige.
4. Mängelrügen
4.1 Reklamationen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden.
4.2 Werden Reklamationen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.
5. Probeentnahme
Bei Probeentnahme des Wirtschaftskontrolldienstes ist auf eine versiegelte Gegenprobe zu bestehen. Die Gegenprobe ist unverzüglich an Orient Gate GmbH weiterzuleiten. Die Weiterleitung hat per Einschreiben zu erfolgen.
6. Veräußerung des Geschäftes
Verkaufen Sie das Geschäft an eine dritte Person oder hat sich der Inhaber geändert, so ist die Firma Orient Gate GmbH sofort von diesem Inhaberwechsel schriftlich zu informieren. Wird der Inhaberwechsel vom Kunden nicht angezeigt, damit dies im Kundenstamm vermerkt werden kann, haftet der zuletzt gemeldete Inhaber mit seinem persönlichen Vermögen für alle Schäden, die aus dieser Verbindung entstehen können. Verkauft der derzeitige Inhaber das Geschäft an eine dritte Person, wenn noch Forderungen der Firma Orient Gate GmbH ihm gegenüber bestehen, so ist dies per eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Für alle Kosten, die aus einer Rückholung von Waren entstehen, haftet der Kunde unbegrenzt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
7.2 Bei Inhaberwechsel und / oder Verkauf des Geschäftes an eine dritte Person verpflichtet sich der derzeitige Inhaber die Umstände des Eigentumsvorbehaltes im Vertrag dem Käufer schriftlich anzuzeigen und unseren Eigentumsvorbehalt zu erläutern. Grundsätzlich verpflichtet sich der Kunde bei Verkauf des Geschäftes inklusive des Warenbestandes die Firma Orient Gate GmbH davon sofort schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit die Waren abgeholt werden können, falls noch Forderungen bestehen. Für Schäden, die der Firma Orient Gate GmbH durch Nichteinhaltung dieser Meldung entstehen, haftet der Kunde mit seinem persönlichen Vermögen. Wurde die Ware bezahlt, so entfällt diese Pflicht. Dann muss nur informiert werden, dass der derzeitige Inhaber das Geschäft veräußert hat. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf Dritte, sofern sie den Rechnungsbetrag für erstandene Waren noch nicht an unseren Kunden gezahlt haben. Dann tritt unser Kunde die Forderungen automatisch und ohne Widerruf an Orient Gate Grosshandel GmbH ab.
7.3 Mit der Lieferung und dem Ankauf ist die Firma Orient Gate GmbH ermächtigt, innerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten die Räume des Kunden zu betreten um die Ware abzuholen. Der Kunde verzichtet von vorneherein auf die Ausübung seines Hausrechtes. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, der Firma Orient Gate GmbH oder einem von ihr eingesetzten gesetzlichen Vertreter innerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten den Zugang zu gestatten.
8. Preis- und Zahlungsbedingungen
8.1 Zahlungen an uns sind ohne Skonto oder sonstigen Abzug zu leisten. Im Übrigen gelten für die Zahlung der schriftliche Vertrag oder unser schriftliche Auftragsbestätigung.
8.2 Jede Zahlung geht auf Kosten und Gefahr des Käufers.
8.3 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
8.4 Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Lohn-, Material-, oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.
8.5 Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergl. gehen zu Lasten des Käufers
8.6 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.
9. Warenrücknahme
9.1 Eine Verpflichtung zur Warenrücknahme besteht unsererseits ohne von uns anerkannte Mängel nicht.
9.2 Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat.
9.3 Ware die durch Nachlässigkeit des Kunden, Stromausfall oder äußerer Einflüsse verdirbt ist vom Umtausch Grundsätzlich ausgeschlossen.
9.4 Ware die aus Angeboten stammen, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
10. Maßgebliches Recht
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer die Geltung deutschen Rechts für den erteilten Auftrag und seine Abwicklung.
11. Teilnichtigkeit
Die Rechtsfolgen des § 139 BGB werde sowohl Hinsichtlich von Geschäftsbedingungen als auch für eventuelle besondere Vertragsabsprachen zwischen uns und dem Käufer ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur deutsches Recht zur Anwendung kommt. Eine Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Güter oder Sachen ist ausgeschlossen.
13. Salvatorisches Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollten diese Regelungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.